Führerscheine:

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Sportbootführerscheinverordnung

Die Neue Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) ist am 10. Mai in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See. Darüber hinaus wird statt der beiden Führerscheine „SBF Binnen“ und „SBF See“, künftig nur noch einen Sportbootführerschein ausgestellt werden. Auf diesem werden die jeweiligen Geltungsbereiche – Binnenschifffahrtstraßen und/oder Seeschifffahrtsstraßen – vermerkt. Mit Inkrafttreten der neuen SpFV entsteht auch das Erfordernis der Änderung des Fragenkatalogs. Im See-Bereich handelt es sich allerdings nur um begriffliche Anpassungen. Während im Binnen-Bereich zu den begrifflichen Korrekturen auch wenige inhaltliche Änderungen vorgenommen werden.

Sportbootführerschein

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (SBF Binnen)

(für Motorboote/Jetski und Segelboote kleiner 15m (Rhein) bzw. kleiner 20m)

 

Der Sportbootführerschein für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Sbf Binnen) ist ein international gültiger Führerschein. Er wird als Pflichtführerschein benötigt, wenn man ein mit mehr als 11,03 KW (15 PS) motorisiertes Sportboot kleiner 15 Meter Länge auf dem Rhein bzw. weniger als 20m auf den sonst. Binnenschifffahrtsstraßen (z.B. Mosel, Donau, Weser, Kanäle)  führen will. Auf dem Rhein gilt die Führerscheinpflicht bereits ab 3,68 Kw (5 PS).  Er wird in allen Ländern als äquivalenter Führerschein für den Binnenbereich anerkannt. Es gibt die Versionen unter Motor, unter Segel.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 14 Jahre beim Sbf Binnen unter Segeln
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Ärztliches Attest (Vordruck)
  • 1 Passbild
  • eine  Kopie des Kfz-Führerscheins ggf. ein polizeiliches Führungszeugnis für Behördenzwecke (Belegart 0) falls der Bewerber über 18 Jahre alt ist und keinen Autoführerschein hat.
  • Kopie des Sportbootführerscheines mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See), wenn vorhanden. Dadurch wird die praktische Prüfung unter Motor beim Sbf Binnen erlassen.

 1. Theoretische Prüfung

Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der Fragenkatalog (siehe Download), der aus 72 Basisfragen, 181 spezifischen Fragen Binnen und 47 spezifischen Fragen Segeln besteht. Aus diesem Fragenkatalog werden jeweils 15 Fragebögen erstellt á 30 Fragen (7 Basisfragen und 23 spezifische Fragen Binnen). Die Basis-Fragen sind von Inhabern des SBF See nicht mehr zu beantworten.

 

Zur Beantwortung der im Antwort-Auswahl-Verfahren gestellten Basis- und spezifischen Fragen muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine Antwort durch Ankreuzen auswählen. Von den vier Antwortvorschlägen ist jeweils nur ein Antwortvorschlag richtig. Für jede richtig ausgewählte Antwort erhält der Bewerber einen Punkt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber 24 von 30 Fragen richtig beantwortet. Inhaber SBF See 18 von 23 Fragen

 

2. Bei der praktischen Fahrprüfung unterscheidet man den Teil unter Motor und den Teil unter Segeln. (nicht für SBF See-Inhaber)

Bei allen Prüfungen wird die Kenntnis des Achter- und Kreuzknoten, Schot-, Pal-, Stopper-, Webleinen- und Roringsteks sowie von 2 halben Schlägen und Belegen einer Klampe vorausgesetzt. Sieben Knoten werden geprüft. Sechs müssen in korrekter Weise gesteckt werden. Bei der Prüfung unter Motor wird das An- und Ablegen, das Fahren nach Schifffahrtszeichen und das Person-über-Bord-Manöver geprüft. Der Prüfer ist mit an Bord.

 

Bei der Prüfung unter Segeln wird das An- und Ablegen, das Fahren von Kursen und das Person-über-Bord-Manöver (meistens Beinaheaufschiesser) geprüft. Der Prüfer ist meistens nicht mit an Bord. Der SKS-Schein wird als praktische Segelprüfung anerkannt. Teilnehmer die den Sportküstenschifferschein vorweisen können sind von der praktischen Segelprüfung befreit.

Unser Tipp: Kombikurs SBF Binnen unter Motor/Segel



Sportbootführerschein

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See)

(für Motorboote / Jetski und Segelboote ohne Begrenzung der Länge)

 

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrststraßen (Sbf See) ist ein international gültiger Führerschein. Er wird als Pflichtführerschein benötigt, wenn man ein mit mehr als 11,03 KW (15 PS) motorisiertes Sportboot (Motorboot, Jetski oder Segelboot mit Motor) auf den Seeschifffahrtsstraßen führen will. Er wird in allen Ländern als äquvalenter Führerschein für den Küstenbereich anerkannt.

 

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Ärztliches Attest (Vordruck)
  • 1 Passbild 
  • eine  Kopie des Kfz-Führerscheins ggf. ein polizeiliches Führungszeugnis für Behördenzwecke (0) falls der Bewerber über 18 Jahre alt ist und keinen Autoführerschein hat.
  • ggf. Kopie SBF Binnen (zwecks Befreiung der Basisfragen)

 

Theorie-Prüfung

Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der Fragenkatalog, der aus 72 Basisfragen, 213 spezifischen Fragen See und 15 Navigationsfragen besteht. Aus diesem Fragenkatalog werden 15 Fragebogen erstellt. Jeder Fragebogen enthält 7 Basisfragen, 23 spezifische Fragen See und eine Navigationsaufgabe, die aus 9 zusammenhängenden Fragen besteht. Zur Beantwortung der im Antwort-Auswahl-Verfahren gestellten Basis- und spezifischen Fragen See muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine Antwort durch Ankreuzen auswählen. Von den vier Antwortvorschlägen ist jeweils nur ein Antwortvorschlag richtig. Für jede richtig ausgewählte Antwort erhält der Bewerber einen Punkt. Für das Bestehen der Naviagtion werden 7 von 9 richtige Antworten benötigt. Für den Fragebogen 23 von 30 Fragen. Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine sind von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit.

 

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver, Anlegen, Ablegen, Fahren nach Kompass, Anlegen einer Rettungsweste) und Knoten vorzuführen.

 

Unser Tipp: Kombikurs See/Binnen


 

Sportküstenschifferschein (SKS)

 (für Motorboote und Segelboote)

 

Der Sportküstenschifferschein wurde am 01.10.1999 eingeführt. Dieser amtliche (auf freiwilliger Basis) Führerschein wird von vielen Charterfirmen im In- und Ausland - u.a. aus versicherungstechnischen Gründen - verlangt. Der Sportküstenschifferschein gilt für alle Meere im Bereich bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste.

 

Der Besitz des Sportbootführerschein See ist Vorraussetzung für diesen Schein.

 

Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten erforderlich. Es werden alle Seemeilen angerechnet. Die frühere Regelung, dass nur Seemeilen nach dem SBF See angerechnet werden, wurde abgeschafft.

 

 

Die praktische Ausbildung führen wir auf Mallorca oder in den Niederlanden durch (siehe Törns), um weltweit den Wassersport genießen zu können.

 

 

Tipp: Wir empfehlen die Kombi SBF See/Binnen/Sportküstenschifferschein (SKS)

 

Ein weiterer Tipp: Wer den SKS-Schein besitzt, benötigt für den SBF Binnen unter Segel keine Praxis-Prüfung  mehr.

 



Weiterhin bilden wir aus:

Funkzeugnis SRC (Seebereich), Funkzeugnis UBI (Binnenfunk), Fachkundenachweis, SSS Praxis